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AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

Der Kunde anerkennt die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der
BASISINFORMATIK Müller, (nachfolgend BIM genannt). Alle Geschäftsaktivitäten der BIM unterliegen vollumfänglich diesen Bedingungen, sofern ihnen nicht eine anders lautende schriftliche Vereinbarung entgegensteht.

Auftragserteilung

Die Auftragserteilung kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Ein Auftrag gilt insbesondere in folgenden Fällen als erteilt:
- beim Vorliegen einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch BIM, welche vom Kunden zur Kenntnis genommen worden ist.
- beim Vorliegen einer Offerte, wenn BIM im stillschweigenden Einverständnis und im offenkundigen Wissen des Kunden mit der Realisierung     begonnen hat.
- beim Vorliegen einer direkt-mündlichen, mündlich-telefonischen oder schriftlichen Terminvereinbarung (Termine und Ware).

Annullierung von Aufträgen
BIM kann die Annahme von Aufträgen ohne Angabe von Gründen ablehnen. Auch kann BIM die Ausführung eines Auftrages unterbrechen, kürzen oder vorzeitig beenden, wenn der Kunde die Auftragserfüllung erschwert oder verunmöglicht, oder wenn der Kunde in Zahlungsverzug steht.
Wenn der Kunde gem. Punkt 2 erteilte Aufträge annulliert, werden in jedem Fall alle bisher erbrachten Leistungen und Lieferungen bis zu diesem Zeitpunkt zur Zahlung fällig.
Bei der Annullierung von gem. Punkt 2 erteilten Aufträge werden ferner alle Leistungen zur Zahlung fällig, für welche bereits ein Termin oder ein in Tagen oder Wochen definierter Ausführungstermin bestand. Dabei ist BIM berechtigt, 80 % der voraussichtlich anfallenden Leistungen zu verrechnen, sofern die Annullierung weniger als 24 Stunden vorher erfolgt. Bei einer Annullierung 2 - 5 Tage vorher fallen 50% zur Zahlung an. Annullierungen,
welche 10 Tage und mehr vorher erfolgen, werden ohne Kostenfolge anerkannt.
BIM bemüht sich, vereinbarte Termine zur Verrichtung von Arbeitsleistungen wie Installationen, Reparaturen, Fehlerbehebung, etc. einzuhalten, behält sich aber das Recht vor, diese jederzeit und ohne Angabe von Gründen verschieben zu können. Kunden mit Wartungsverträgen werden mit Vorrang bedient.

Warenbestellungen und Liefertermine
Waren, welche BIM im Auftrag oder im Wissen für einen Kunden bestellt müssen in jedem Fall entgegengenommen und bezahlt werden.
Ob eine Bestellung annulliert oder abgeändert werden kann, hängt von der bestellten Ware selbst und von der Kulanz des Lieferanten ab. Sieht sich BIM ausserstande die Bestellung abzuändern oder rückgängig zu machen, so besteht Abnahmepflicht. BIM kann jedoch anstelle der Abnahmepflicht eine Entschädigung in Höhe von 30 % des Kaufpreises für Umtriebe, Lagerhaltung und entgangenem Gewinn anbieten, ist jedoch nicht dazu verpflichtet.
BIM ist bemüht, den genannten Liefertermin gegenüber dem Kunden einzuhalten. Eventuelle Lieferbeschränkungen, welche BIM selbst gegenüber ihren Lieferanten eingehen muss, gehen auf den Kunden bzw. den Abnehmer der Ware über.

Haftung
BIM führt sämtliche Analysen, Arbeiten und Beratungen mit der grösstmöglichen Sorgfalt, in der nötigen Qualität und speditiv durch. Für das Ergebnis ihrer Tätigkeit kann BIM jedoch keinerlei Haftung übernehmen. Schadenersatzansprüche jedwelcher Art werden ausdrücklich wegbedungen, dies gilt namentlich auch für Schäden an aufgezeichneten Daten, Datenverlusten, Störungen oder Betriebsausfall im Zusammenhang mit der gelieferten Ware bzw. durch eine Service- oder sonstige Leistung von BIM, entgangene Umsätze oder Gewinne, Ersatzansprüche Dritter u.dgl. Auch bei der Anwendung von gelieferten Waren handelt der Empfänger in eigener Verantwortung. Schadenersatzansprüche jedwelcher Art werden auch hier ausdrücklich wegbedungen.
Für die ordentliche Sicherstellung der Daten trägt in jedem Fall der Kunde selber die Verantwortung. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn ein Datenträger oder eine komplette Anlage zur Reparatur oder dergleichen der BIM übergeben wird.
 
Programmlizenzen
Die Beschaffung und der Nachweis von Lizenzrechten für alle installierten Programme ist alleinige Sache des Kunden.
BIM übernimmt nach Möglichkeit die Lieferung der Software, nicht aber die Verantwortung für fehlende Lizenzen.

Garantiebestimmung
Wenn nicht anders vereinbart, gelten bei Warenlieferungen die Garantiebedingungen der jeweiligen Hersteller. Diese sind auch direkt verantwortlich für die Erbringung der Garantieleistungen.
BIM kann bei der Abwicklung von Garantiefällen behilflich sein. Wünscht der Kunde zusätzliche Leistungen als der Hersteller garantiert oder anbietet, kann BIM nach Möglichkeit diese Leistungen gegen Verrechnung erbringen.
Die Dauer der Reparatur obliegt alleinig der Verantwortung und Entscheidung der Garantieerbringer. Es besteht für die Dauer der Reparatur seitens Kunde kein Anspruch auf
ein Ersatzgerät (1)ausser BIM stellt dieses zur Verfügung oder nicht verrechenbare Dienstleistungen werden vereinbart.
BIM kann nicht verantwortlich gemacht werden für Erwerbsausfall, Auftragsausfall, (2)Datenverlust, entgangene Umsätze oder Gewinne, Installationsarbeiten oder Mehrarbeit, welche dem Kunden für die Zeit der Reparatur entstehen. Auch für die Dauer der Reparatur kann BIM nicht verantwortlich gemacht werden. (siehe auch Punkt 5 Haftung)

Beispiel einer HardwarereparaturàDesktoprechner oder Notebook:
Ein Desktoprechner oder Notebook, muss an den Garantie-Erbringer zurück gesendet werden, z.B. DELL Schweiz AG.
Die Analyse ergibt, dass ein Hardwareteil ausgetauscht werden muss. Ausserdem wird es notwendig die bereits installierte Software anschliessend erneut zu installieren.
Die Arbeit des Garantie-Erbringers, das Ersatzteil und die Versandkosten sind für den Kunden kostenlos.
Die erneute Installation der Software kann entweder der Kunde selbst durchführen oder kostenpflichtig der BIM übergeben. Entscheidet sich der Kunde für die Installation durch BIM, wird ein Dienstleistungsanatz von CHF 120.-/h berücksichtigt und in Rechnung gestellt.

Leistungen, Preise, Lieferung
Bei Dienstleistungen haftet BIM nur für die übliche Sorgfalt, nicht jedoch für den Erfolg. Alle Preise verstehen sich exkl. MwSt., ab unserem Geschäftsdomizil. Versandkosten wie Verpackung, Porto, Fracht, etc. werden in Rechnung gestellt.
 
Installationen
Installation von, in Angeboten, nicht aufgeführter Software (z.B. Backup-Programme, Branchenprogramme, Musikprogramme, Spieleprogramm, oder sonstiger Software, welche in der Verantwortung des jeweiligen Besitzers ist…) wird separat nach Aufwand verrechnet und ist nicht Bestandteil der Bereitstellung/Installation vor Ort.
Weiter kann für die ausgeschlossenen, aufgeführten Programme keine Garantie übernommen werden, auch, wenn die Installation in Absprache mit dem Besitzer durchgeführt wurde.

  1.  Homepage:

Bei einer Auftragserteilung zur Erstellung einer geschäftlichen oder privaten Homepage gelten folgende Besitzverhältnisse:
Der Auftragssteller wird dadurch, dass die Auftragserteilung stattgefunden hat, nicht automatisch auch der Besitzer dieser. Die Homepage bleibt jederzeit, auch bei einem abgeschlossenen entgeltlichen Durchführungsvertrag, wie auch bei einem möglich zusätzlichen Wartungsvertrag (Sicherstellung der Lauffähigkeit und Erreichbarkeit der Homepage im Internet), welcher mit dem Auftragssteller und BIM vereinbart (mündlich oder schriftlich) werden kann im Besitz der BIM. Der Besitzanspruch kann durch den Umstand geändert werden, das der Auftragssteller mit einer Ablösezahlung über CHF 1500.- pro erstellte Homepage an die BIM zum Eigentümer wird. Dies beinhaltet die Abgabe sämtlicher schriftlich festgehaltenen Daten wie, Backups, Zugangsdaten und original Datensatz, welche auf einem geeigneten Datenträger durch die BIM an den neuen Besitzer zu übergeben sind. Mit der Abgabe des Besitzanspruches an den ehemaligen Auftragsseller besteht auch keinerlei Wartungsverantwortung mehr, diese erlischt per dato des Zahlungseingangs über CHF 1500.- pro erstellte Homepage an die BIM.

Die BIM kann jederzeit aus persönlichen, geschäftlichen oder sonstigen nicht zu begründenden Umständen, welche die Weiterführung der Homepage und oder die weitere Zusammenarbeit mit dem Auftragssteller verunmöglicht, die Homepage sperren oder ganz schliessen und das Übergabe Angebot geltend machen. Wird das Angebot der Einmal Zahlung angenommen müssen die Daten, wie bereits erwähnt per sofort nach Zahlungseingang an den Auftragssteller abgegeben werden. Zu keiner Zeit ist die BIM verpflichtet die Original Daten auszuhändigen.

Rücknahmen, Umtausch
Ohne spezielle Vereinbarung besteht für gelieferte Ware kein Rückgabe- / Umtauschrecht.
Ausnahme: Fehllieferungen, welche durch BIM verursacht wurden.
Beanstandungen
Der Auftrag gilt als gehörig erfüllt, falls der Kunde nicht innert 5 Tagen seit Erbringung der Leistung diese schriftlich bei BIM beanstandet.
Zahlung, Zahlungsverzug
Wurde eine Rechnung gestellt, muss die Zahlung spätestens innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist und ohne Abzug bei BIM ausgeglichen werden.
Bei Zahlungsverzug wird ein Verzugszins von 5 % p.a. erhoben. Zudem wird jeglicher zusätzlicher Inkassoaufwand voll gefordert.

13. Gerichtsstand
Liestal

(1)Das Ersatzgerät beinhaltet keine Garantien und keine:Persönliche Software des Kunden, das kann sein, Branchenspezifische Software, Buchhaltungs- Software, Datenbank Software, Spiele Software oder sonstige Software, welche BIM unbekannt sind. Auch sind die Daten des Kunden nicht Bestandteil des ErsatzgerätesDie Installation von Kundespezifischer Software oder Daten ist kostenpflichtig und wird mit einer Pauschalen von CHF 200.- verrechnet.
(2)Es obliegt alleinig dem Kunden für die Datensicherheit seiner Daten zu sorgen,
BIM kann in keiner Weise für Verluste verantwortlich gemacht werden.